Oft gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Liste wird ständig erweitert.


Zu allererst besprechen Sie bitte Ihre persönliche Situation oder die Ihres Kindes mit ihrer behandelnden Ärztin/ ihrem behandelnden Arzt. Sofern ihre Ärztin / ihr Arzt Sie darin unterstützt eine Ergotherapie zu machen, rufen Sie uns bitte im nächsten Schritt an.

Wir erfragen im telefonischem Erstkontakt einige Vorinformationen, wie zum Beispiel Kontaktdaten und mögliche Therapiezeiten.

Nun müssen Sie Ihre behandelnde Ärztin/ Ihren behandelnden Arzt kontaktieren und eine Heilmittelverordnung Nr. 18 (hellgrün) ausstellen lassen.

Mit dieser Heilmittelverordnung, auch Rezept genannt, können Sie den Termin für das Erstgespräch bei uns wahrnehmen. In diesem Gespräch wird über die vorliegenden Diagnosen, die aktuell bestehenden Probleme und die Lösungsmöglichkeiten gesprochen, und ein erster Behandlungsansatz entwickelt. Wenn Ihnen wichtige Vorinformationen in schriftlicher Form vorliegen, können Sie diese gerne zu diesem Gespräch mitbringen.

Neurofeedback wird unter Anderem bei ADHS/ADS, Depression, Schlafstörungen, Epilepsie und Migräne eingesetzt. Insbesondere bei Medikamentenunverträglichkeit kann das Training eine sinnvolle Alternative sein.

Unsere Angebote finden Sie in unseren Praxisräumlichkeiten in Köln Kalk und Köln Ehrenfeld. Die genauen Adressen entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite.

Sie benötigen eine Heilmittelverordnung Nummer 18 für Ergotherapie. Sofern ihr Arzt eine ergotherapeutische Behandlung für sinnvoll erachtet und unterstützt, wird er Ihnen ein Rezept für Ergotherapie ausstellen. Diese muss unter anderem folgende Punkte enthalten: Verordnungsmenge: 10 Heilmittel nach Massgabe des Katalogs: Hirnleistungstraining, Doppelstunde sofern erforderlich Frequenz pro Woche: 1-2x.

Bei gesetzlich versicherten Patienten die über 18 Jahren alt sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10% der abgegebenen Leistung zuzüglich 10 Euro pro Rezept an. Private Krankenversicherung: Wir nehmen den 1,7 fachen Satz.

Manchmal kommt es vor, dass das abhängig von der Diagnose zu nehmende Medikament nicht gut vertragen werden und es zu inakzeptablen Nebenwirkungen kommt. Dann kann das Neurofeedbacktraining eine sinnvolle Alternative ist. Auch bei leichteren Krankheitsverläufen kann der Verzicht auf eine medikamentöse Unterstützung sinnvoll sein.

Es wird Sie vielleicht überraschen: Wir sind grundsätzlich nicht negativ gegenüber dem Einsatz einer Medikation bei ADHS eingestellt. Wir arbeiten schon sehr lange mit Kindern- und Jugendlichen, die ein unterstützendes Medikament einnehmen und haben überwiegend positive Erfahrung miterleben dürfen. Oft führt der Einsatz eines Medikamentes zu einem sehr schnellen Erfolg für das Kind/ den Jugendlichen. Das Medikament kann auch bei der Durchführung des Neurofeedbacktrainings sehr hilfreich sein, denn die Trainierenden müssen über eine längere Zeit ruhig sitzen können. Gerade zu Beginn eines solchen Trainings kann das sehr sinnvoll sein.

Wir haben aber auch großes Verständnis für die Sorgen der Eltern, die den Einsatz von Medikamenten vermeiden wollen. Das ergotherapeutische Angebot ist bereits immer darauf ausgerichtet gewesen, Kindern und Jugendlichen zu einer besseren Konzentrationsleistung und Handlungsfähigkeit, zu mehr Selbstvertrauen und Ich-Stärke zu verhelfen. Das Neurofeedbacktraining ist ein weiterer ergänzender Baustein in unserem Angebot, der eine langfristige Wirkung zur Selbstregulation und verbesserte Konzentrationsfähigkeit ermöglicht.